Vorsorge für ein sorgenfreies Leben im Alter

Altersvorsorge

Vorsorge für ein sorgenfreies Leben im Alter

Endlich Rente und damit Zeit für die schönen Dinge des Lebens. Das wünschen sich die meisten Menschen. Die Liste der Wünsche ist lang. Sie reicht von Theaterbesuchen, essen gehen, Kreuzfahrten um die Welt, bis hin zum Auswandern. Die staatliche Rente reicht heutzutage leider bei vielen gerade einmal für das tägliche Leben aus, wenn überhaupt. Wer seine Träume im Alter leben möchte, sollte an rechtzeitige Vorsorge denken.
Diese Vorsorgemöglichkeiten gibt es:

Staatliche Rentenversicherung

Fast alle angestellten Arbeitnehmer sind über die staatliche Rentenversicherung fürs Alter abgesichert. Auch einige freiberufliche Berufsgruppen, wie zum Beispiel Fahrlehrer, Physiotherapeuten, Fitnesstrainer, Hebammen und andere, müssen in diese Pflichtversicherung einzahlen, da sie als besonders schutzbedürftig gelten.

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Rürup-Rente, Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge

Welche Zusatzrenten werden gefördert?

Rürup-Rente

Bei der Rürup-Rente kann der Sparer zwischen einer Rentenversicherung und Fondssparen wählen. Sowohl Selbstständige als auch angestellte Arbeitnehmer können die Rürup-Rente abschließen.

Die Riester-Rente

Diese Zusatzrente ist vor allem für Angestellte interessant. Riester-Verträge sind staatlich geförderte Rentenversicherungen oder Fondssparpläne. Zu diesen Verträgen zahlt der Staat Zulagen. Zudem sind die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar. Mehr zur Riester-Rente

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge können ausschließlich Arbeitnehmer abschließen. In den meisten Fällen zahlen die Arbeitnehmer in eine vom Arbeitgeber ausgewählte Rentenversicherung ein. Auf die eingezahlten Beiträge braucht der Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Lohnend ist die betriebliche Altersvorsorge vor allem, wenn der Arbeitgeber noch einen Anteil dazu bezahlt. Wer eine Betriebsrente erhält, muss im Alter die komplette Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge

Private Vorsorgeverträge

Zu den privaten Vorsorgeverträgen zählen Lebens- oder Rentenversicherungen. Das können sowohl klassische Verträge, als auch fondsgebundene Verträge sein. Diese Form der Vorsorge wird nicht vom Staat gefördert, sondern vom Sparer selbst bezahlt. Allerdings brauchen in der Ansparphase keine Steuern auf Zinserträge oder Dividenden gezahlt werden. Die spätere Rente aus diesen Verträgen wird ebenfalls nur gering besteuert. Mehr ...

Sparpläne

Für alle, die weder eine private Rentenversicherung noch eine Lebensversicherung abschließen möchte, bieten sich flexible Sparpläne an, um fürs Alter vorzusagen. Bei den sogenannten ETF-Sparplänen (Exchange Traded Funds) kann man schon mit geringen Summen ein kleines Vermögen aufbauen. Ob man 25 Euro, 50 Euro, 100 Euro oder mehr in den Index einzahlt, bleibt einem selbst überlassen. Die monatlichen Raten fließen in einen günstigen Aktien-Indexfonds. Wer schon in jungen Jahren in ETFs investiert, profitiert im Alter besonders. > Mehr zu Fondssparen < Wer erst später mit einem ETF-Sparplan beginnt, sollte monatlich etwas mehr investieren oder einmalig einen größeren Betrag anlegen. Achtung: Für diese flexible Geldanlage gibt es keine Steuervorteile. Zudem muss der Sparer später für Verkaufserlöse sowie für Einnahmen aus Dividenden oder Zinsen eine sogenannte Abgeltungssteuer zahlen.

Ausreichender Vorsorgeschutz ist für jeden wichtig. Welche Form der Vorsorge infrage kommt, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Neben der Einkommenssituation spielt auch die eigene Persönlichkeit eine große Rolle. Wer auf absolute Sicherheit setzt, schließt eine Zusatzrente ab. Sie ist zwar in der Regel relativ gering, aber risikofrei. Wer risikofreudig ist, investiert am besten in den Aktienmarkt. Das bietet Chancen auf eine deutlich höhere Rendite. Investitionen in den Aktienmarkt sind allerdings immer mit einem gewissen Risiko verbunden.



Versorgungswerke

Menschen, die freiberuflich in Kammerberufen arbeiten, sind bei den sogenannten berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert. Zu ihnen zählen Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Apotheker und niedergelassene Ärzte. Die Beiträge der Mitglieder werden von den Versorgungswerken am Kapitalmarkt angelegt. Jeder Versicherte zahlt dort für seine Rente selber ein.

Vorsorgeschutz

Pension

Die gesetzliche Pension ist Beamten, Berufssoldaten, Richtern und allen weiteren Berufsgruppen vorbehalten, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Für deren Altersbezüge kommen der Bund oder die Länder auf. Die Alterspensionen fallen in den meisten Fällen deutlich höher aus, als die gesetzliche Rente. Dennoch lohnt sich auch für die Personengruppe ein zusätzlicher privater Vorsorgeschutz.

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Freiwillige Absicherung

Selbstständige und viele Freiberufliche sind nicht pflichtversichert. Sie brauchen weder in die Rentenversicherung einzahlen, noch gehören sie einem Versorgungswerk an. Somit sind sie selbst für ihre spätere Rente verantwortlich. Für diese Personengruppe ist es besonders wichtig, sich mit adäquatem Vorsorgeschutz zu befassen. Andernfalls stehen sie im Alter ohne Absicherung da.

Welche Altersvorsorge für wen die Richtige ist, hängt davon ab, ob man angestellt, beschäftigt ist oder selbstständig arbeitet. Auch spielt es eine Rolle, ob man die staatlichen Förderungen nutzen will oder lieber flexibel ansparen möchte. Die Zeit bis zur Rente spielt ebenfalls eine Rolle.

Um herauszufinden, ob die spätere Rente gut zum Leben reicht, lohnt sich ein Blick auf die jährliche Renteninformation. Reicht das für ein gutes Leben im Alter aus?

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